AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Moser Vermietung und Verpachtung

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie die Website und Dienste der Josef Moser Vermietung und Verpachtung nutzen. Durch die Nutzung unserer Website bzw. unserer Dienste erklären Sie Ihr Einverständnis an diese Bedingungen gebunden zu sein.


1. Kontaktdaten

Ing. Josef Moser
Vermietung & Verpachtung

Herrnhausplatz 12
6230 Brixlegg

Gerichtsstand Bezirksgericht Rattenberg

 

2. Geltungsbereich

  • Die Internetseite www.moser-immo.at wird von Josef Moser Vermietung und Verpachtung, Herrnhausplatz 12, 6230 Brixlegg betrieben. Mit dieser Website wollen wir Mieter und Pächter, sowie Nutzer unserer Website über unsere Dienste informieren.

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung unserer Website und die Inanspruchnahme unserer Dienste.

 

3. Vertragsabschluss (Mietvertrag/Pachtvertrag)

Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages/Pachtvertrages, oder der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung/ eines Appartements über die Josef Moser Vermietung und Verpachtung, die per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderte Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter per Mail oder Brief erfolgte.

 

4. Zahlungen

Die Kautionen, Mieten und Pachtbeträge sind laut Verträge fristgerecht zu bezahlen.

 

5. Bezug des Miet- Pachtobjektes

Mit der Schlüsselübergabe ist ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter/Pächter zu übernehmen.

 

6. Kündigung eines Miet-/ Pachtvertrages

Die Kündigung ist fristgerecht in schriftlicher Form vorzulegen. 
Beim Auszug ist das Miet-/Pachtobjekt in ordentlichen, sauberen Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. 
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle zu. Etwaige Mängel (Beschädigungen bez. Verlust von Inventar) sind schriftlich festzuhalten und werden von der Kautionsrückerstattung abgezogen.

 

7. Personen in Ferienwohnobjekten

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Kurtaxe. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Ferienobjekt zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

 

8. Personen in Mietobjekten

Es ist Sache des Mieters, alle mit der Erfüllung der polizeilichen Meldepflicht erforderlichen Schritte zu unternehmen. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter bei einer nachträglichen Änderung.

 

9. Nachträgliche Änderungen

Nachträgliche Änderungen und Abweichungen vom unterzeichneten Miet- /Pachtvertrag bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter/Verpächter.

 

10. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter/Verpächter erlaubt. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Mietwohnungen nicht zu rauchen.

 

11. Instandhaltung des Miet-/Pachtobjektes

Der/die Mieter/Pächter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten/gepachteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln oder vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Miet-/ Pachtzeit entstandene Schäden an den Miet-/ Pachtobjekte und auf dem Grundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter/ Pächter zu ersetzten, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst und die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter/Pächter unverzüglich dem Vermieter/Verpächter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter/Verpächter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

 

12. Pflichten des Vermieters bei Ferienwohnobjekten

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. 


 

13. Nutzungsregeln

Die Hausordnungen für die jeweiligen Miet-/Pachtobjekte sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.